Gesetz zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen wird mit Änderungen verabschiedet

Keine weiteren ausdrücklichen Pflichten für Betreuer im Genehmigungsverfahren Das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme, über dessen letzte Entwurfsfassung der Bundestag heute in letzter Lesung abstimmt, enthält gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung (Bt-Drs. 17/11513 ) einige Erweiterungen,…

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Die Neuregelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen

Christina-Maria Leeb ist Verfahrenspflegerin und -beiständin, tätig vorwiegend im AG-Bezirk Deggendorf Martin Weber ist Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom Juni 2012, die wiederum auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2011 verweisen, machten die Änderung…

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