Nur Taschengeldgewährung während geschlossener Unterbringung
LSG Sachsen-Anhalt: keine Gleichstellung mit Akutbehandlung Erwerbsunfähige Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten während einer geschlossenen Unterbringung nur Taschengeld und keine Regelleistungen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anspruches auf Regelleistungsgewährung…