Zuständigkeit für Barbetragsverwaltung hängt vom Landesrahmenvertrag ab
BGH zieht für Eingliederungshilfe-Leistungserbringer eine Pflicht zur Verwaltung in Betracht In bestimmten Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt könnten die Einrichtungsträger für die Verwaltung des „Barbetrages zur persönlichen Verfügung“ verantwortlich sei. Dann würde die Barbetragsverwaltung nicht zu den…