Keine Sozialhilfe für Steuerberatungskosten Betreuter
Der Aufwand für die Erstellung von Steuererklärungen gehört nicht zum Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie das Sozialgericht Karlsruhe entschieden hat. Von betreuungsbedürftigen Steuerpflichtigen kann dann unter Umständen die Zwangsvollstreckung des Finanzamtes nicht abgewendet werden. Im entschiedenen Fall war die…