Vorläufig bestellter Berufsbetreuer darf auf Weiterbestellung vertrauen
Ausnahmsweiser Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten Berufsbetreuers nach Ablauf der Anordnungsfrist Entsteht eine „Betreuungsvakanz“ (Lücke zwischen zwei Bestellungszeiträumen), weil das Gericht eine durch einstweilige Anordnung erfolgte Bestellung weder verlängert noch rechtzeitig einen endgültigen Berufsbetreuer bestellt, sondern untätig bleibt, so…