Keine Zustellung eines belastenden Verwaltungsaktes an Verfahrensunfähigen durch nachträgliche Betreuerzustellung
Zustellungsmangel wird nicht durch Kenntnisnahme durch Betreuer geheilt Wurde ein Verwaltungsakt unmittelbar einem Verfahrenshandlungsunfähigen zugestellt, so kann allein durch die Kenntnisnahme des Verwaltungsakts durch den Betreuer keine Heilung eintreten, weil die Behörde bei der unwirksamen Zustellung gegenüber dem Betreuer regelmäßig…