Betreuer muss innerhalb eines Jahres Betriebskostennachzahlung dem Grunde und der Höhe nach prüfen
Pflichtverletzung , wenn Betreuer Betriebskostenpauschale übersieht Ein Mieter muss innerhalb von 12 Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung diese auch beanstanden. Wurde mietvertraglich lediglich eine Betriebskostenpauschale vereinbart, muss der Mieter eine eingeforderte Betriebskostennachzahlung dennoch ausgleichen, wenn die Abrechnung nicht aus diesem…