Kein Zwangsumzug, wenn sich psychische Erkrankung sonst verschlimmert
Sozialgerichtsbarkeit schützt betreute Menschen in zu teuren Wohnungen Unangemessen hohe Unterkunftskosten müssen nicht innerhalb von 6 Monaten durch Umzug abgesenkt werden, wenn ein Wohnungswechsel die gesundheitliche Situation des Leistungsberechtigten verschlimmern würde. Diesen vom Bundessozialgericht (Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08…