Jobcenter müssen privaten Krankenversicherungs-beitrag voll tragen
Bundessozialgericht muss wieder Fehlleistung des Gesetzgebers korrigieren Für SGB-II-Leistungsempfänger, die im Basistarif privat krankenversichert sind, müssen die Jobcenter den Beitrag voll übernehmen. Das Bundessozialgericht (Urteil vom 19.01.2011, Az. B 4 AS 108/10 R) bestätigte damit eine Entscheidung des Landessozialgerichts für…