Sonderzahlung Corona im SGB II und SGB XII
Nach § 70 SGB II und § 144 SGB XII stehen Betreuten, die im Mai leistungsberechtigt sind und kein Kindergeld beziehen, 150,00 € als Einmalzahlung zu. Ein Antrag zu diesen Zahlungen ist nicht notwendig. Dies gilt auch für Bewohner in…