Berufsbetreuer müssen nicht klüger sein als das Betreuungsgericht
BGH: Keine Haftung mit Vergütungsansprüchen für richterliche Fehler Berufsbetreuer sind weder verpflichtet, das Betreuungsgericht auf dessen fehlerhafte Rechtsauffassung hinzuweisen, noch, dafür Sorge zu tragen, dass die Betreuung nicht unnötig lange aufrechterhalten bleibt. Daher haften sie auch nicht mit einem Teil ihrer…