Keine Betreuerbestellung bei schubweise verlaufender psychischer Krankheit mehr?
BGH errichtet immer höhere Hürden für die Bestellung von Betreuungen und Einwilligungsvorbehalten Wenn bei einer schubförmig verlaufenden psychischen Erkrankung bereits wenige Wochen nach der Aufhebung der Betreuung wieder eine Betreuerbestellung erforderlich erscheint, müsse das ganze Verfahren einschließlich eines medizinischen Sachverständigengutachtens…