Pflicht zur ehrenamtlichen Betreuung bei unterlassenem Registrierungsantrag
Berufsbetreuer sollten (vorsorglich) einen Registrierungsantrag stellen Für Berufsbetreuer, die keinen Registrierungsantrag bis zum 01.07.2023 gestellt haben, stellt sich die Frage, ob sie die bis dahin beruflich geführten Betreuungen ehrenamtlich weiterführen müssen.