Der Anspruch von Bestandsbetreuern auf Registrierung besteht auch bei Zweifeln der Stammbehörde an der Zuverlässigkeit des Antragstellers
Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 04.10.2023 – 8 E 1125/23 We I. Die Stammbehörde hatte den Antrag einer Betreuerin, die zum 01. Januar 2023 bereits seit über drei Jahren als Berufsbetreuerin tätig war (sogenannte Bestandsbetreuerin) mit der Begründung abgelehnt, es…