Vorsicht vor Verjährung bei beihilfeberechtigten Klienten:innen
Wichtig für Betreuer:innen! Gerade für Beihilfeberechtigte ist das Thema „Fristen“ von entscheidender Bedeutung. Und „Verjährung“ ganz allgemein bedeutet, dass eine Frist abläuft und man danach keine Möglichkeit mehr hat, seine Ansprüche durchzusetzen.