Betreute können die für sie bestellten Berufsbetreuer in einem Testament wirksam als Erben einsetzen. Nimmt ein Betreuer die Erbschaft an, liegt ein Verstoß gegen eine Berufspflicht vor, der zum Widerruf der Registrierung führen kann
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.7.2023 – 15 Wx 988/23 I. Ein Berufsbetreuer hatte einen Betreuten bei der Erstellung eines teilweise handschriftlich verfassten Testamentes unterstützt, indem er dem Betreuten einen maschinengeschriebenen Lückentext zur Verfügung gestellt hatte. In dem Text wird…