Grundlagen der Haftung rechtlicher Betreuer gegenüber den Betreuten
Fall: der verspätete Wohngeldantrag Rechtliche Betreuer haften den Betreuten für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen nach den §§ 1908 i, 1833 BGB. Ab dem 01.01.2023 ergibt sich die Anspruchsgrundlage aus § 1826 BGB. Die Voraussetzungen für die Haftung rechtlicher Betreuer bleiben auch…