Betreuer haftet nicht für Fehlverwendung von Sozialhilfemitteln durch Betreuten
Sozialgericht hebt Rückforderungsbescheid nach § 103 SGB XII auf Ein Berufsbetreuer haftet nicht gem. § 103 SGB XII dafür, dass der geschäftsfähige Betreute die gewährte Sozialhilfeleistung für andere Zwecke verwendet, als vom Betreuer beantragt. Auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts…