Insassen des Maßregelvollzugs mit Taschengeld von Rundfunkgebühren befreit
Taschengeldempfänger nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen gleichgestellt Ein im Maßregelvollzug Untergebrachter, der als einzige Einnahmequelle ein Taschengeld erhält, dass ihm nach einer landesrechtlichen Vorschrift nach den Grundsätzen und Maßstäben des SGB XII bewilligt wird, stellt einen Härtefall im Sinne des § 6…