P-Konto: Kein automatischer Wegfall von Überziehungs-möglichkeit und Kartennutzung

BGH hält Kündigung der Girokontovereinbarungen für erforderlich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für ein Pfändungsschutzkonto dürfen weder ein erhöhtes Kontoführungsentgelt enthalten noch den automatischen Wegfall eines Überziehungskredits oder der Möglichkeit der Nutzung einer Konto- oder Kreditkarte. Dies hat der Bundesgerichtshof mit…

WeiterlesenP-Konto: Kein automatischer Wegfall von Überziehungs-möglichkeit und Kartennutzung

Kein pauschales Bestreiten der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Einsichtnahme in Belege

Pflicht zur Wahrnehmung des Einsichtsanspruches auch für Betreuer Das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege durch den Mieter ist unzulässig. Das AG München hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27.01.2012 (472 C 26823/11) einen Mieter…

WeiterlesenKein pauschales Bestreiten der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Einsichtnahme in Belege

Erneut: Keine Kartensperre und kein Dispoverlust nach Umwandlung in P-Konto

Oberlandesgericht Schleswig untersagt Vertragsklauseln einer Direktbank Eine Bank darf für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine Geschäftsbedingung verwenden, nach der ein Kunde mit der Umstellung auf das P-Konto einen eingeräumten Dispokredit verliert und seine Bank- und Kreditkarten nicht mehr nutzen…

WeiterlesenErneut: Keine Kartensperre und kein Dispoverlust nach Umwandlung in P-Konto

Entgelt für Nachricht über Nichteinlösung einer Lastschrift unzulässig

BGH-Urteil hat praktische Bedeutung nur für die Vergangenheit Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das ein Entgelt für die Unterrichtung über eine nicht eingelöste Einzugsermächtigungslastschrift unzulässig sei (Urteil vom 22.05.2012, XI ZR 290/11). Danach darf die beklagte Sparkasse Meißen kein Entgelt verlangen, wenn…

WeiterlesenEntgelt für Nachricht über Nichteinlösung einer Lastschrift unzulässig

Pfändungsschutzkonto darf nicht teurer als normales Girokonto sein

Oberlandesgericht Bremen bestätigt erstinstanzliche Rechtsprechung Für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dürfen Banken keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht  Bremen nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Bremen entschieden (Urteil vom…

WeiterlesenPfändungsschutzkonto darf nicht teurer als normales Girokonto sein