Keine Haftungsfreistellungsvereinbarungen nach dem Zahlungskontengesetz erforderlich
Betreuer müssen keine Haftungsausschlüsse für Betreutenkonten zu Gunsten der Banken erklären Die weit verbreitete Praxis einiger Banken und Sparkassen, von Betreuern sog. Haftungsfreistellungsvereinbarungen bei Eröffnung eines Zahlungskontos oder der Kenntnisnahme der Betreuung zu fordern, steht im Widerspruch zum Zahlungskontengesetz. Betreuer…