Anspruch auf Eingliederungshilfe wird durch rechtliche Betreuung nicht berührt

BSG: keine Kürzung ambulanter Betreuung wegen rechtlicher Betreuung Der 8. Senat des Bundessozialgerichts wird in mehreren Entscheidungen ein Konzept zur effektiven Abgrenzung von sozialer und rechtlicher Betreuung entwickeln. Am letzten Tag des 1. Halbjahres erging die erste Entscheidung über eine…

weiterlesenAnspruch auf Eingliederungshilfe wird durch rechtliche Betreuung nicht berührt

Länderjustizminister wollen Gesetzesänderung für Ehegattenvertretungsrecht

Baldiges Inkrafttreten der Angehörigenvertretung fraglich Die Länderjustizminister unternehmen einen neuen Versuch, das Ehegattenvertretungsrecht im BGB zu verankern. Die Justizministerkonferenz beschoss in ihrer Frühjahrstagung in Nauen eine Bundesratsinitiative zur Regelung des „Beistandes unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und…

weiterlesenLänderjustizminister wollen Gesetzesänderung für Ehegattenvertretungsrecht

BVfB fordert die gerichtliche Beaufsichtigung von Vorsorgebevollmächtigten und ein Ende der Vermarktung von Vorsorgevollmachten

Umfrage: In 5-8% ihrer Fälle müssen Berufsbetreuer die Fehler von Angehörigen bewältigen „Das Recht, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, ist für jeden verfassungsrechtlich verbürgt. Es gibt aber kein Recht von Vorsorgebevollmächtigten, ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen auszubeuten oder zu schädigen. Dieser Missstand scheint…

weiterlesenBVfB fordert die gerichtliche Beaufsichtigung von Vorsorgebevollmächtigten und ein Ende der Vermarktung von Vorsorgevollmachten

Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag schon jetzt geltend machen

Drei Jahre Rückwirkungsfrist wird in Kraft treten Rundfunkbeitragsbefreiungen und -ermäßigungen können künftig für einen Zeitraum von drei Jahren ab Antragstellung für die Vergangenheit gewährt werden, wenn entsprechende Nachweise für das Vorliegen der Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände für diesen Zeitraum vorgelegt werden.…

weiterlesenRückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag schon jetzt geltend machen