BVfB fordert die gerichtliche Beaufsichtigung von Vorsorgebevollmächtigten und ein Ende der Vermarktung von Vorsorgevollmachten

Umfrage: In 5-8% ihrer Fälle müssen Berufsbetreuer die Fehler von Angehörigen bewältigen „Das Recht, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, ist für jeden verfassungsrechtlich verbürgt. Es gibt aber kein Recht von Vorsorgebevollmächtigten, ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen auszubeuten oder zu schädigen. Dieser Missstand scheint…

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Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag schon jetzt geltend machen

Drei Jahre Rückwirkungsfrist wird in Kraft treten Rundfunkbeitragsbefreiungen und -ermäßigungen können künftig für einen Zeitraum von drei Jahren ab Antragstellung für die Vergangenheit gewährt werden, wenn entsprechende Nachweise für das Vorliegen der Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände für diesen Zeitraum vorgelegt werden.…

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Bei Heim- oder Betreuungsvertragsschluss auf Bereitschaft zur Schlichtung achten

Verbraucherschlichtungsstelle für WBVG-Verträge kann in Anspruch genommen werden Bei Streitigkeiten aus Verträgen über stationäre oder ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 1. April 2016 ein auߟergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.…

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Berufskammer wäre der dritte Schritt vor dem Ersten

BVfB: Professionalisierungsprozess mit Betreuerberufsgesetz einleiten „Eine Berufskammer ist der Abschluss der Entwicklung eines freien Berufes, aber kein Mittel, die Verberuflichung einer Tätigkeit überhaupt erst einzuleiten“, erklärte der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka in Berlin. „Konkrete Überlegungen für…

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Berufsbetreuer müssen das Interesse des Betroffenen vertreten, als mittellos zu gelten

Bei der Festsetzung der Vergütung gegen die Staatskasse gibt es keine Gestaltungsmöglichkeiten Berufsbetreuer haben bei der Geltendmachung ihrer Vergütungsansprüche auch die Vermögensinteressen der Betroffenen zu berücksichtigen: deren Interesse, als mittellos zu gelten und nicht selbst die Vergütung zahlen zu müssen.…

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