Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag schon jetzt geltend machen
Drei Jahre Rückwirkungsfrist wird in Kraft treten Rundfunkbeitragsbefreiungen und -ermäßigungen können künftig für einen Zeitraum von drei Jahren ab Antragstellung für die Vergangenheit gewährt werden, wenn entsprechende Nachweise für das Vorliegen der Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände für diesen Zeitraum vorgelegt werden.…