Umsatzsteuerbefreiung: Rat einholen, wann Steuerpflicht die bessere Lösung ist
Wegen Vorsteuerabzug zeitweiligen Verzicht auf Steuererstattung prüfen Für Betreuungsleistungen, die vor dem 1. Juli 2013 erbracht wurden, haben Berufsbetreuer gemäß der jetzigen BFH-Entscheidung ein Wahlrecht. Sie können ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig behandeln, sie müssen dies aber nicht. Mitunter kann es von…