Betreuer bestimmt über laufendes Gerichtsverfahren des Betreuten
Akteneinsichtsrecht nach Betreuerbestellung Verfahrensrechtlich verliert ein betreuter Kläger gemäß § 53 Zivilprozessordnung die Fähigkeit, die von ihm erhobene Klage in eigener Person weiterzuführen, wenn der Betreuer das Verfahren übernimmt. Es soll ein sonst mögliches Neben- und Gegeneinander von Prozesshandlungen des…