Kein pauschales Bestreiten der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Einsichtnahme in Belege
Pflicht zur Wahrnehmung des Einsichtsanspruches auch für Betreuer Das pauschale Bestreiten einzelner Positionen einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege durch den Mieter ist unzulässig. Das AG München hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27.01.2012 (472 C 26823/11) einen Mieter…