Keine Pflicht zum Folgeantrag auf Grundsicherung im Alter
Keine Pflicht zum Folgeantrag auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung. Bundessozialgericht beschränkt Mitwirkungspflichten auf Änderung der Verhältnisse Grundsicherungsberechtigte und ihre Betreuer müssen eine Fortzahlung nicht eigens beantragen. Nach dem notwendigen Erstantrag ist regelmäßig nur ein zum Beginn des…