Beruflicher Reisekostenanteil ist steuerlich voll absetzbar
Dienstreisen in touristisch interessante Gebiete werden vom Finanzamt besonders kritisch unter die Lupe genommen. Die bei einer solchen Reise entstandenen Aufwendungen wurden bislang nur als Betriebsausgaben anerkannt, wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war.