Gewerbesteuerfreiheit für selbständige Berufsbetreuer- Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Steuererstattungen für die Vergangenheit nur in Ausnahmefällen Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass freie Berufsbetreuer keine gewerbliche, sondern eine sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Damit sind die zu versteuernden Einkünfte nicht mehr gewerbesteuerpflichtig. Über die Gewerblichkeit der Betreuertätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung…