Berufsbetreuer können sich versehentlich als Bürgen für Heimvertrag verpflichten
BGH: Schuldbeitritt Dritter muss ausdrücklich im Heimvertrag vereinbart werden Eine aus der Sicht von Berufsbetreuern absurde Vorstellung: mit der Unterzeichnung des Heimvertrages verpflichtet sich der Betreuer persönlich, das Heimentgelt des Betreuten zu zahlen, wenn dieser nicht über die Mittel verfügt.…