Ausweg aus der Haftungsfalle Gebäudeversicherung
Unterbliebene Anpassung von Versicherungsbedingungen führt zur Unbeachtlichkeit vertraglicher Obliegenheitsverletzung In einem leer stehenden Haus wurden während der Frostperiode die wasserführenden Leitungen nicht entleert. Der daraufhin eingetretene Leitungswasserschaden wurde vom Gebäudeversicherer unter Berufung auf eine Verletzung der Obliegenheit zur regelmäßigen Gebäudekontrolle…