Die Erben rechtlicher Betreuer sind nicht zur Vorlage einer Schlussrechnung beim Betreuungsgericht verpflichtet – gegen sie kann kein Zwangsgeld verhängt werden, da sie nicht der Aufsicht des Betreuungsgerichts unterliegen
Beschluss des BGH vom 26.07.2017 – XII ZB 515/16 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Beendigung des Betreueramtes durch den Tod einer rechtlichen Betreuerin ihre Erben nicht mit einem Zwangsgeld belegt werden können, wenn sie der betreuungsgerichtlichen Anordnung zur Vorlage…