Berufsbetreuer darf Krankenpflegeleistungs-abrechnung nicht an Pflegedienst delegieren
Unterzeichnung der Abrechnung aber keine erzwingbare Obliegenheit Die Abrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch den Pflegedienst muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter persönlich gegengezeichnet werden. Sonst erhält der Pflegedienst keine Vergütung, entschied das Bayerische Landessozialgericht (L…