Geschlossene Unterbringung nur bei erheblicher Gefährdung
Bundesgerichtshof betont Verhältnismäßigkeitsprinzip Im Fall krankheitsbedingter unablässiger Stalking-Attacken kommt eine Unterbringung trotzdem nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Angriffe im Einzelfall geeignet sind, die Gesundheit der attackierten Person erheblich zu gefährden. Weil die Attacken des Betroffenen keinen besonderen Schweregrad hatten…