BGH untersagt pauschalen „Sicherheitszuschlag“
Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung nur bei konkret zu erwartenden Kostensteigerungen Eine mit der Betriebskostenabrechnung verbundene monatliche Erhöhung der Vorauszahlung muss sich an konkret zu erwartende Kostensteigerungen für einzelne Betriebskosten orientieren. Ein abstrakter „Sicherheitszuschlag“ in Höhe von 10 % ist aber nicht…