Pflegedienstvertrag darf fristlos gekündigt werden
BGH: 14tägige Kündigungsfrist benachteiligt Pflegebedürftige unangemessen Ein Pflegebedürftiger kann den Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit fristlos kündigen, wenn er das Vertrauen in dessen Tätigkeit verloren hat. Der Bundesgerichtshof sieht auch in der Pflege einen Dienst höherer Art mit einem besonderen…