Vorrang von Beratung und Unterstützung vor Betreuung ohne Gesetzänderungen verwirklichen
Abschlussresolution des Betreuungsgerichtstages für bessere Infrastruktur für behinderte Menschen Der in Artikel 12 UNO-Behindertenrechtskonvention formulierte Schutz vor Diskriminierung bei der Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts steht im Mittelpunkt der Abschlussresolution des Betreuungsgerichtstages 2010. Art. 12 UNO-BRK versteht der BGT als Auftrag und…