Bei Vollmachtsmissbrauch muss Sozialleistungsträger nicht einspringen
Hilfebedürftige Vollmachtgeber bleiben auf Heimschulden sitzen Wenn Vorsorgebevollmächtigte die Einkünfte stationär versorgter Vollmachtgeber missbräuchlich verwenden und Heimschulden entstehen, muss der Sozialhilfeträger dafür nicht eintreten, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.06.2015, L 20 SO 103/13). Die Vollmachtgeberin hatte mit ihrem…