Regelleistungen für behinderte Menschen werden von den Grundsicherungsträgern ohne Antragstellung nachgezahlt
Bundessozialministerium hat kommunalen Trägern Weisung erteilt Allen erwachsenen leistungsberechtigten Personen außerhalb von stationären Einrichtungen, die keinen eigenen Haushalt führen (Ein-Personen-Haushalt; Alleinerziehenden-Haushalt; Paarhaushalt) ist weiterhin die Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren. Allerdings tritt an die Stelle des sich nach der Regelbedarfsstufe 3…