Deutschland ist nicht aufgefordert, die rechtliche Betreuung in ein System der unterstützten Entscheidungsfindung zu überführen
von RA Dr. Jörg Tänzer, Fachlicher Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. Für das deutsche Sozialrecht sei die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich bedeutungslos; ohne das radikalisierte Verständnis von Inklusion wäre sie – angesichts des bundesrepublikanischen Versorgungsniveaus – auch politisch tot, sagt Sozialrechtsprofessor…