Abtretung vom Heimentgelten an Inkassounternehmen unzulässig
Kammergericht Berlin erklärt Heimvertragsklauseln für unanwendbar Die Befugnis zur Abtretung von Entgeltansprüchen von Pflegeheimbetreibern an Inkassounternehmen oder Abrechnungsstellen als Bestandteil vorformulierter Heimvertragsklausel ist unwirksam. Das Kammergericht Berlin bestätigte (mit Beschluss vom 7.5.2013 – 23 U 276/12 – eine Berufung des…