Betreuer darf private Krankenversicherung nach Betreuteninsolvenz nur aus unpfändbaren Mitteln fortführen
OLG Frankfurt: Krankenversicherungsprämien sind Neuverbindlichkeiten Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind der Schuldner und sein Betreuer berechtigt, einen Krankenversicherungsvertrag fortzuführen. Danach fällige Versicherungsprämien sind weder Insolvenzforderungen noch Masseverbindlichkeiten, sondern Neuverbindlichkeiten. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte mit Urteil vom 24. April 2013 (7…