Vergütungsanspruch so lange, bis das Gericht die Betreuung aufhebt
BGH bestätigt: Rechtspfleger haben die Notwendigkeit der Betreuung nicht zu prüfen Der Vergütungsanspruch besteht für den gesamten Zeitraum der Betreuung. Diese endet gemäß § 1908d BGB erst durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung. Der Rechtspfleger hat nicht zu überprüfen, ob und in…