Gesetz wird unseriöse Geschäftspraktiken nicht unterbinden
Neue Mitteilungspflichten von Inkassounternehmen Inkassounternehmen müssen bei Forderungen aus Verträgen unaufgefordert den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses, auf Nachfrage auch die Umstände des Vertragsschlusses mitteilen. Dies ist im „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (Bundestags-Drucksache 17/13057) geregelt, dass durch Zustimmung des Bundesrates…