Antrag auf Unterbringung durch Betreuer ohne einschlägigen Aufgabenkreis nicht genehmigungsfähig
BGH: Keine Unterbringungsbefugnis bei befristetem Aufgabenkreis Voraussetzung der Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB ist, dass dem Betreuer des Betroffenen die Kompetenz eingeräumt ist, die Einwilligung in die Freiheitsentziehung zu erklären. Diese Kompetenz muss dem Betreuer mit…