Betriebs- und Heizkostenguthaben von Alg-2-Empfängern sind unpfändbares Einkommen

Übereinstimmende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert. Mit…

weiterlesenBetriebs- und Heizkostenguthaben von Alg-2-Empfängern sind unpfändbares Einkommen

Pauschalierte Psychiatrieentgelte werden Krankenversorgung massiv verschlechtern

BVfB unterstützt Kampagne „Weg mit PEPP“ Die von der Bundesregierung geplante Einführung pauschalierter Entgelte in psychiatrischen Kliniken würde wie die DRGs in anderen Krankenhäusern zu einer Verkürzung der Liegezeiten und wegen des individuellen Verlaufes psychischer Krankheiten zu einer schlechteren Patientenversorgung…

weiterlesenPauschalierte Psychiatrieentgelte werden Krankenversorgung massiv verschlechtern

Abtretung vom Heimentgelten an Inkassounternehmen unzulässig

Kammergericht Berlin erklärt Heimvertragsklauseln für unanwendbar Die Befugnis zur Abtretung von Entgeltansprüchen von Pflegeheimbetreibern an Inkassounternehmen oder Abrechnungsstellen als Bestandteil vorformulierter Heimvertragsklausel ist unwirksam. Das Kammergericht Berlin bestätigte (mit Beschluss vom 7.5.2013 – 23 U 276/12 – eine Berufung des…

weiterlesenAbtretung vom Heimentgelten an Inkassounternehmen unzulässig

Einkommensteuerpflicht auf Umsatzsteuererstattungen

Ermäßigter Einkommensteuersatz Gegenstand eines weiteren Rechtsstreites Werden die für Altjahre gezahlte Umsatzsteuerbeträge erstattet, ergeben sich einkommensteuerliche Konsequenzen. Umsatzsteuererstattungszahlungen sind einkommensteuerpflichtige Einnahmen. Daraus  ergibt sich die  Frage der Behandlung dieser Umsatzsteuererstattungen als außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4…

weiterlesenEinkommensteuerpflicht auf Umsatzsteuererstattungen

Rechtsmittelverzicht betreuter Menschen im Verwaltungsverfahren unbeachtlich

Verwaltungsgericht kritisiert behördlichen Druck auf Betroffene, auf ihre Rechte zu verzichten Auch ohne Einwilligungsvorbehalt steht gem. § 62 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung i.V.m. § 53 ZPO eine sonst prozessfähige Person, die durch einen Betreuer vertreten wird, für den Rechtsstreit einer prozessunfähigen…

weiterlesenRechtsmittelverzicht betreuter Menschen im Verwaltungsverfahren unbeachtlich