Auch Obdachlose können erreichbar sein und Alg-II-Leistungen beziehen
Notwendige Beteiligung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen Wenn ein Obdachloser sich täglich bei einer anerkannten Beratungs- und Betreuungseinrichtung meldet und diese sich verpflichtet, dem Jobcenter Nicht-Meldungen mitzuteilen, wird auch damit die Pflicht zur Erreichbarkeit und damit eine Leistungsvoraussetzung für den Bezug…