Vollstreckung gegen JobCenter aus einstweiliger Anordnung innerhalb eines Monats betreiben
Anspruchsinhaber darf nicht auf gesetzestreues Verhalten des JobCenters vertrauen Wer gegen ein Jobcenter im sozialgerichtlichen Eilverfahren eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, auf Grund derer SGB-II-Leistungen vorläufig weiter oder nachträglich auszuzahlen sind, kann aus der Anordnung die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn das…