Nur Mindest-Zeugenentschädigung für Berufsbetreuer bei richterlicher Anordnung des Erscheinens
Keine Betreuerpflicht zur Begleitung zum Gerichtsgutachter Berufsbetreuer, deren persönliches Erscheinen zu einer Gerichtsverhandlung angeordnet wurde, können nur Fahrtkostenerstattung und ein Tagegeld in Höhe von 6,- € verlangen, keinen Verdienstausfall und keine Entschädigung für Zeitversäumnis. Da Berufsbetreuer nicht verpflichtet sind, die…