Die schwierigen Betreuungsfälle sind das Problem, nicht die durch andere Hilfen vermeidbaren leichten Fälle
Kommunale Spitzenverbände zweifeln am Sinn des 4. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes Nicht die durch Vorsorgevollmachten, „andere Hilfen“ oder durch Bestellung von Angehörigen, Nachbarn oder anderen Ehrenamtlichen zum Betreuer relativ einfach zu handhabenden Fälle machten dem Betreuungswesen zu schaffen, sondern die steigende Zahl multikomplexer…