Landgericht Münster: Betreuer dürfen keine Treuhand-Sammelkonten für Betreute führen
Praxisgerechte Alternative zum Treuhandkonto nutzbar Betreuer dürfen Geldbeträge von Betreuten nicht auf eigene Konten leiten und insbesondere nicht Geldbeträge verschiedener Betreuter auf einem solchen Konto vermischen. Das Landgericht Münster erklärte in einem jüngst veröffentlichten Beschluss (vom 28. Juli 2011, 5…