Betreten der Wohnung gegen den Willen des Betreuten nur in Notsituationen
Landgericht Darmstadt lehnt betreuungsgerichtliche Ermächtigung in anderen Fällen ab Das Betreten der Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen ist als Grundrechtseingriff mangels spezialgesetzlicher Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt, wenn nämlich unmittelbar…