Kein Unfallversicherungsschutz im Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Versicherungsschutz kann nur durch Gesetzgeber eingeführt werden Ein Unfall im Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 136 Abs. 3 SGB IX ist kein Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII, weil dort keine fremdnützige Beschäftigung…