Kein Grundsicherungsanspruch nach Vermögensverschleuderung
Jährlicher Vermögensverbrauch von mehr 30.000 € stellt sozialwidriges Verhalten dar Wer bei einer monatlichen Altersrente in Höhe von ca. 250 € für seinen laufenden Lebensunterhalt (ohne Kosten der Unterkunft) den viereinhalbfachen sozialhilferechtlichen Regelsatz aufwendet, fällt unter den Ausschlusstatbestand nach §…