Nichts bleibt geheim
Sozialleistungen werden elektronisch ans Finanzamt übermittelt Ab 2011 müssen die Sozialversicherungsträger alle gewährten Sozialleistungen (z. B. Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Jeder Leistungsempfänger wird dabei aufgrund seiner persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ersichtlich. Zwar…