Behindertentestament: Anrechnung ab freier Verfügbarkeit von Teilen des Nachlasses
Testamentsvollstreckung schützt erbende Alg2- und Sozialhilfebezieher nicht dauerhaft Der mit den Instrumenten eines Behindertentestaments geschützte Nachlass für erbende, behinderte Alg-2- und Sozialhilfebezieher bleibt nur in der Vermögenssubstanz geschont. Sobald Teile des Nachlasses oder seine „Früchte“ (Zinsen, Mieteinnahmen) zur Bedarfsdeckung der…